Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jeweils zu beachten. Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert. 2Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums oder der Kündigungsfrist gilt die Vereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung weiter. 2Die Vertragsparteien legen dem Bundesministerium für Gesundheit bis … Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen unverzüglich Auskunft über den Stand der Bearbeitung ihrer Aufgaben zu geben. Mai 1994, BGBl. § 113a SGB 11 Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege. § 113 SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - p.p.s. Änderungen überwachen. 2Die Vertragsparteien nach § 113 vereinbaren insbesondere auf der Grundlage der Maßstäbe und … § 113c SGB XI – Die Vertragsparteien nach § 113 stellen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben sicher. Januar 2016 bestehenden Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflege gelten bis zum Abschluss der Vereinbarungen nach Absatz 1 fort. 2Die Vertragsparteien legen dem Bundesministerium für Gesundheit bis … Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten, Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität, Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege, Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen; Berichtspflicht, Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitäts-, Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden, Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn-, Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 10 P 84/09, LSG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - L 9 KR 93/17, LSG Sachsen-Anhalt, 05.10.2010 - L 4 P 12/10, Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI), Elftes Kapitel - Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen (§§, Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz), Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU), Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften, Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz), Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz), Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz), Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG). (1b) Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 beauftragen im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine fachlich unabhängige Institution, die entsprechend den Festlegungen nach Absatz 1a erhobenen Daten zusammenzuführen sowie leistungserbringerbeziehbar und fallbeziehbar nach Maßgabe von Absatz 1a auszuwerten. § 113 Verjährung (1) 1 Erstattungsansprüche verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über dessen Leistungspflicht Kenntnis erlangt hat. Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 legen dem Bundesministerium für Gesundheit spätestens bis zum 31. (1) 1Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbaren unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V., der Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen nach Maßgabe von § 118 sowie unabhängiger Sachverständiger Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der ambulanten und stationären Pflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements, das auf eine stetige Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität ausgerichtet ist. Sozialgesetzbuch (SGB) I bis XII und weitere Gesetze zum Sozialrecht als Nachschlagewerk mit Volltextsuche. Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 vereinbaren diesbezüglich entsprechende Verfahren zur Übermittlung der Daten. 26.05.1994 BGBl. § 113 SGB IX – Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, … Dezember 2015 (BGBl. (1) 1 Die von den Vertragsparteien nach § 113 im Jahr 2008 eingerichtete Schiedsstelle Qualitätssicherung entscheidet als Qualitätsausschuss nach Maßgabe der Absätze 2 bis 8. in der Fassung vom 01.01.2020 (geändert durch Artikel 10 G. v. 14.12.2019 BGBl. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) 26.03.2007: BGBl. 45b SGB XI: Alltagsbegleiter. Insbesondere wurde dem SGB XI im Elften Kapitel Vorschriften über die Qualitätssicherung und Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen angefügt (§§ 112 bis 120). § 113a SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - I S. 530 ) Das Vergabeverfahren ist spätestens bis zum 15. (1) 1Die von den Vertragsparteien nach § 113 im Jahr 2008 eingerichtete Schiedsstelle Qualitätssicherung entscheidet als Qualitätsausschuss nach Maßgabe der Absätze 2 bis 8. Sie sind in regelmäßigen Abständen an den medizinisch-pflegefachlichen Fortschritt anzupassen. Die Anforderungen dürfen über ein für die Pflegeeinrichtungen vertretbares und wirtschaftliches Maß nicht hinausgehen und sollen den Aufwand für Pflegedokumentation in ein angemessenes Verhältnis zu den Aufgaben der pflegerischen Versorgung setzen. Inkrafttreten Änderungsgesetz Ausfertigung Fundstelle; 11.08.2010 . Schiedsstellenentscheidung über einen Rahmenvertrag zur ambulanten und ... (Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der ... Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab). Eine Wiederherstellung des Personenbezugs durch die fachlich unabhängige Institution nach Absatz 1b ist ausgeschlossen. I S. 2220 sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de - Seite 1 von 126 - Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. (1) 1 Erstattungsansprüche verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über dessen Leistungspflicht Kenntnis erlangt hat. § 113 Verjährung Für die Verjährung der Ansprüche nach den §§ 110 und 111 gelten die §§ 195, 199 Abs. Änderungsübersicht. Soweit sich in den Pflegeeinrichtungen zeitliche Einsparungen ergeben, die Ergebnis der Weiterentwicklung der Pflegedokumentation auf Grundlage des pflegefachlichen Fortschritts durch neue, den Anforderungen nach Satz 3 entsprechende Pflegedokumentationsmodelle sind, führen diese nicht zu einer Absenkung der Pflegevergütung, sondern wirken der Arbeitsverdichtung entgegen. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Das SGB XII: Stand: 01.07.2020 aufgrund Gesetzes vom 29.04.2019 ( BGBl. 5Sie sind in regelmäßigen Abständen an den medizinisch-pflegefachlichen Fortschritt anzupassen. Dezember 2019, BGBl. Die nicht durchführbare Änderung durch Artikel 1 Nr. 26.05.1994 BGBl. September 2008 eine Schiedsstelle Qualitätssicherung ein. § 113 Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. § 113 Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Ein Datenschutzkonzept ist mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden abzustimmen. SGB XI. Mai 1994, BGBl. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch : Teil 2 - Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) (§§ 90 - 150) Kapitel 6 - Soziale Teilhabe (§§ 113 - 116) Gliederung § 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (1) 1Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden … Zu prüfen ist, ob die Qualitätsanforderungen nach diesem Buch und nach den auf dieser Grundlage abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen erfüllt sind. Ausfertigungsdatum: 26.05.1994. Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung. § 113b SGB XI Schiedsstelle Qualitätssicherung (1) Die Vertragsparteien nach § 113 richten gemeinsam bis zum 30. 8§ 113b Absatz 8 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend. Die Maßstäbe und Grundsätze für die stationäre Pflege sind bis zum 30. I S. 378: dejure.org Übersicht SGB V Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 113 SGB V... § 107 Krankenhäuser, Vorsorge-oder Rehabilitations-einrichtungen § 108 Zugelassene Krankenhäuser § 108a Krankenhaus-gesellschaften § 109 Abschluß … (2) 1Die Vereinbarungen nach Absatz 1 können von jeder Partei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden. Mai 1994, BGBl. 2In den Vereinbarungen sind insbesondere auch Anforderungen an eine praxistaugliche, den Pflegeprozess unterstützende und die Pflegequalität fördernde Pflegedokumentation zu regeln. § 113a (Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege) § 113b (Qualitätsausschuss) § 113c (Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen) I S. 1014) zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB : Inhaltsübersicht : Erstes Kapitel : Allgemeine Vorschriften § 1 Soziale Pflegeversicherung § 2 Selbstbestimmung § 3 Vorrang der häuslichen Pflege § 4 Art und Umfang der Leistungen § 5 … 2 Rückerstattungsansprüche verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Erstattung zu Unrecht erfolgt ist. (8) 1Die Vertragsparteien nach § 113 sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen unverzüglich Auskunft über den Stand der Bearbeitung der mit gesetzlichen Fristen versehenen Aufgaben nach Absatz 1 Satz 2 und über den Stand der Auftragserteilung und Bearbeitung der nach Absatz 4 zu erteilenden Aufträge sowie über erforderliche besondere Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu geben. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Die Landesverbände der Pflegekassen erteilen die Prüfaufträge für zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtungen auf der Grundlage der von der Datenauswertungsstelle nach § 113 Absatz 1b Satz 3 übermittelten Ergebnisse. Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität. Januar 2018 einen konkreten Zeitplan für die Bearbeitung ihrer Aufgaben vor, aus dem einzelne Umsetzungsschritte erkennbar sind. Mai 1994, BGBl. (1b) 1Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 beauftragen im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine fachlich unabhängige Institution, die entsprechend den Festlegungen nach Absatz 1a erhobenen Daten zusammenzuführen sowie leistungserbringerbeziehbar und fallbeziehbar nach Maßgabe von Absatz 1a auszuwerten. 8Sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich. 4Die Maßstäbe und Grundsätze für die stationäre Pflege sind bis zum 30. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. (2) Die Vereinbarungen nach Absatz 1 können von jeder Partei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden. Verwaltungsvorschriften im Internet; N-Lex; Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) 26.03.2007: BGBl. Gesetze; SGB XI - Sozialgesetzbuch, Elftes Buch § 113 SGB XI, Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität; Elftes Kapitel – Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen. § 113c SGB XI – Die Vertragsparteien nach § 113 stellen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben sicher. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Dabei ist das Ziel, … Expertenstandard nach § 113a SGB XI: Erhaltung und Förderung der Mobiltät in der Pflege (PDF, 5,5 MB) Abschlussbericht des Deutschen Netzwerkes für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), 13. I S. 2789), in Kraft getreten am 01.01.2020 Gesetzesbegründung verfügbar. Zur Sicherstellung der Wissenschaftlichkeit beschließen die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 unverzüglich die Vergabe der Aufträge nach § 113b Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 und 2. Die am 1. I S. 2246. 2Die Vertragsparteien nach § 113 vereinbaren insbesondere auf der Grundlage der Maßstäbe und … Änderung. Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität. 1 S. 3 SGB XII allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommen (s. LSG Rheinland-Pfalz, zu II. Stand: Zuletzt geändert durch Art. Mai 1994, BGBl. § 113a - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Artikel 1 G.v. Gesetze Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen! Gesetze; Rechtsprechung; Bundesgesetzblatt; Suchanfragen; Neue Einträge; Letzte Ereignisse; Textmarker; Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - Dreizehntes Kapitel - Kosten (§§ 102 - 115) Dritter Abschnitt - Sonstige Regelungen (§§ 113 - 115) Gliederung § 113 Vorrang der Erstattungsansprüche. § 72 SGB XI Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag (vom 29.10.2020) In dem Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen ( § 84 Abs. 4Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 vereinbaren diesbezüglich entsprechende Verfahren zur Übermittlung der Daten. Sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich. I S. 1014). Neugefasst durch G vom 21. § 115 SGB 11 - Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung. § 113 SGB XII, Vorrang der Erstattungsansprüche Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. § 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (1) Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, soweit sie nicht nach den Kapiteln 3 bis 5 erbracht werden. (1a) Die Landesverbände der Pflegekassen stellen sicher, dass die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden. § 113 Vorrang der Erstattungsansprüche Erstattungsansprüche der Träger der Sozialhilfe gegen andere Leistungsträger nach § 104 des Zehnten Buches gehen einer Übertragung, Pfändung oder Verpfändung des Anspruchs vor, auch wenn sie vor Entstehen des Erstattungsanspruchs erfolgt sind. I S. 1127), in Kraft getreten am 11.08.2010 Gesetzesbegründung verfügbar. Lesen Sie § 113a SGB 11 kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften. I S. 2789) (1) Die Vertragsparteien nach § 113 stellen die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege sicher. 3.). Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen. 5Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jeweils zu beachten. § 113 - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Artikel 1 G.v. 2Die Vertragsparteien nach § 113 treffen die Vereinbarungen und erlassen die Beschlüsse nach § 37 Absatz 5, den §§ 113, 113a, 115 Absatz 1a, 1c und 3b sowie § 115a Absatz 1 und 2 durch diesen … Gesetze; SGB XI - Sozialgesetzbuch, Elftes Buch § 113b SGB XI, Qualitätsausschuss; Elftes Kapitel – Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen . § 113 Zusammenarbeit mit anderen Behörden . I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2020 BGBl. p.p.s. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 113a SGB XI verweisen. § 113a SGB XI – Die Vertragsparteien nach § 113 stellen die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege sicher. Der Betrag wird ihnen zweckgebunden erstattet – er dient auch der Entlastung pflegender Angehöriger. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XI selbst, ... Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) G. v. 23.10.2012 BGBl. 1 S. 3 SGB XII allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommen (s. LSG Rheinland-Pfalz, zu II. 6Zur Sicherstellung der Wissenschaftlichkeit beschließen die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 unverzüglich die Vergabe der Aufträge nach § 113b Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 und 2. Mai 1994, BGBl. I S. 2424) wurde sinngemäß eingearbeitet. Text § 113a SGB XI a.F. § 113a Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. § 113 SGB XI, Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weit... - Gesetze des Bundes und der Länder Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Verwaltungsvorschriften im Internet; N-Lex; Kurz-Umfrage zur Verständlichkeit von Gesetzen; Volltextsuche - Trefferliste . Expertenstandards tragen für ihren Themenbereich zur Konkretisierung des allgemein anerkannten Standes der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse bei. § 113a (Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege) § 113b (Qualitätsausschuss) § 113c (Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen) G. v. 21. : Das SG Mainz hat mit einer Entscheidung vom 18. Synopse. Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben. (8) 1Die Vertragsparteien nach § 113 sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit auf Verlangen unverzüglich Auskunft über den Stand der Bearbeitung der mit gesetzlichen Fristen versehenen Aufgaben nach Absatz 1 Satz 2 und über den Stand der Auftragserteilung und Bearbeitung der nach Absatz 4 zu erteilenden Aufträge sowie über erforderliche besondere Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu geben. September 2008 eine Schiedsstelle Qualitätssicherung ein. I S. 1014 , 1015; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2020 BGBl. In den Vereinbarungen sind insbesondere auch Anforderungen an eine praxistaugliche, den Pflegeprozess unterstützende und die Pflegequalität fördernde Pflegedokumentation zu regeln. 3Die am 1. Insbesondere sind die Indikatoren, das Datenerhebungsinstrument sowie die bundesweiten Verfahren für die Übermittlung, Auswertung und Bewertung der Daten sowie die von Externen durchzuführende Prüfung der Daten festzulegen. Sozialgesetzbuch (SGB) I bis XII und weitere Gesetze zum Sozialrecht als Nachschlagewerk mit Volltextsuche. 7Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 legen dem Bundesministerium für Gesundheit spätestens bis zum 31. (1a) 1Die Landesverbände der Pflegekassen stellen sicher, dass die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden. § 113 SGB XI, Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität Elftes Kapitel – Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen Neugefasst durch G … Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen! (1) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbaren unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V., der Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen nach Maßgabe von § 118 sowie unabhängiger Sachverständiger Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der ambulanten und stationären Pflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements, das auf eine stetige Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität ausgerichtet ist. I S. 2220 Rechtsprechung zu § 113 SGB XII - 5 Entscheidungen. Neugefasst durch G vom 28. Juni 2018 zu vereinbaren. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2020 BGBl. 1Zur Verfolgung und ... Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 05.08.2010 (BGBl. § 113b Absatz 8 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend. LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2009 - L 22 R 220/09. 6Soweit sich in den Pflegeeinrichtungen zeitliche Einsparungen ergeben, die Ergebnis der Weiterentwicklung der Pflegedokumentation auf Grundlage des pflegefachlichen Fortschritts durch neue, den Anforderungen nach Satz 3 entsprechende Pflegedokumentationsmodelle sind, führen diese nicht zu einer Absenkung der Pflegevergütung, sondern wirken der Arbeitsverdichtung entgegen.